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Das „JuschG“ im Klartext:


Sonnwendfeuer

Unter 16 geht gor nix!


Jugendlichen unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind, darf der Einlass in die jeweilige Veranstaltung nicht gestattet werden! Weiterhin sind der Kauf und Konsum von Alkohol generell nicht gestattet!

Alkohol ab 18!

Branntweinhaltige Getränke wie Schnäpse, Liköre und fast alle Alcopops sind wie auch Zigaretten erst ab 18 Jahren erlaubt. Wer jünger ist, darf diese Getränke und Zigaretten gar nicht bekommen bzw. konsumieren, auch nicht in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten.

Wo gilt das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz gilt überall im öffentlichen Raum. Das sind Orte oder Gebäude, die jedem zugänglich sind, z.B. Straßen, Parks, Kinos, Einrichtungen, Gaststätten, Veranstaltungen, Jugendclubs, etc.  Also nahezu überall!

Dabei gilt:

Alterskontrollen sind von uns bzw. dem Sicherheitspersonal beim Einlass durchzuführen. Die Ausweise von Minderjährigen (ohne Erziehungsbeauftragung) werden von uns bis 24 Uhr einkassiert. Verschiedene Einlassstempel oder verschieden farbige Bänder für bestimmte Altersgruppen lassen kurze Kontrollen auch während der Veranstaltung zu.

Erziehungsbeauftragung:

Informationen für Jugendliche:

Um euch Jugendliche länger als 24.00 Uhr auf einer Veranstaltung zu lassen, wird von euch folgendes benötigt: Ein von den Eltern ausgefülltes Formular zur Erziehungsbeauftragung (welches ihr hier beim Punkt „Download“ herunterladen könnt), eine Ausweiskopie des unterzeichnenden Elternteils, den Ausweis des Jugendlichen und den Ausweis der erziehungsbeauftragten Person. Die Entscheidung über das Betreten zu einer Veranstaltung ist immer dem Sicherheitspersonal überlassen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Einlass eines Jugendlichen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.